I.
1. Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Formen der Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten (analoges Bildmaterial, elektronische Speicherung, Abruf und Übermittlung von Bilddaten).
2. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn dies von uns schriftlich bestätigt ist. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. Beanstandungen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer 3 Werktage schriftlich mitzuteilen; Beanstandungen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Fehler sind binnen 10 Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei unterlassener derartiger Beanstandung ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
4. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung des Bildmaterials, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt.
5. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur/des Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S. des Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
6. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurück zu geben. Bildmaterial, an dem der Besteller ein Nutzungsrecht erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurück zu geben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.
7. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstehenden Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Geschäftsbedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
II.
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layout-Zwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Agentur an einen Dritten gesandt werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben sind wir berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.
3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung.
5. Wird ein bebildertes Objekt, wie z.B. ein Buch, ein Platten- oder CD-Cover, ein Prospekt etc., in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Wir berechnen hierfür einen Aufschlag von mindestens 50% des jeweiligen Grundhonorars.
7. Sobald der Besteller bekannt gegeben hat, daß er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, sind wir berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.
8. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden. Gleiches gilt für die Ansicht von in elektronische Datenbanken gespeichertem Bildmaterial ohne die Freischaltung zu einer Nutzung. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben hat und/oder der Agentur gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
9. Ist die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, wird ein bereits bezahltes Honorar von uns nicht zurück erstattet.
10. Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, Bildnummer (Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet.
Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
III.
1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Dies gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
Die Fotos werden von der Agentur nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurück zu geben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe von Bildmaterial und/oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Dasselbe gilt für das Einspeichern von auf elektronischem Wege bezogenem Bildmaterial in elektronische oder sonstige Archive des Verwenders. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
Der Besteller ist verpflichtet uns Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert und/oder gespeichert und/oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
4. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung des Bildmaterials in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verwendung solcher Rechte ist allein der Verwender bzw. Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Der Besteller bzw. Verwender verpflichtet sich, uns von allen aufgrund einer derartigen Verletzung von Dritten uns gegenüber geltend gemachten Ansprüchen einschließlich der Kosten einer Rechtsverteidigung in vollem Umfang frei zu stellen.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
IV.
1. Der Besteller bzw. Verwender ist verpflichtet, gemäß § 13 UrhG einen Agentur- und Urhebervermerk anzubringen, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender bzw. Besteller hat die Agentur von aus der Unterlassung des Urhebervermerks resultierenden Ansprüchen Dritter in vollem Umfange frei zu stellen.
2. Ziff. 1. gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche, schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Jegliche Nutzung des vertragsgegenständlichen Bildmaterials unterliegt den Bestimmungen des Deutschen Urheberrechtsgesetzes.
4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 Verlagsgesetz mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden.
V.
1. Generell gilt für Honorare, ausgenommen Exklusiv-Honorare, die gesondert vereinbart werden müssen:
a) Das Bildhonorar für Zeitungen, Illustrierte und Fachzeitschriften beträgt ab 130.- Euro zuzgl. MwSt.
b) Das Bildhonorar für die Nutzung in Online Medien pro Bild beträgt:
- bei einer Veröffentlichungsdauer bis zu 10 Tagen 35 Euro zuzgl. MwSt.
- bei einer Veröffentlichungsdauer bis zu einem halben Jahr 80 Euro zuzgl. MwSt.
- bei einer Veröffentlichungsdauer bis zu einem Jahr 130 Euro zuzgl. MwSt.
c) Das Bildhonorar für Veröffentlichungen in TV-Medien zur einmaligen Verwendung ohne Wiederholung pro Sendung und Bild beträgt ab 300.- Euro zuzgl. MwSt.
d) Die Downloadgebühren für Bilder unserer APIS Datenbank betragen:
- für das Speichern von HighRes-Bildern: 10.- Euro zuzgl. MwSt.
- für das Speichern von LowRes-Bildern: 3.- Euro zuzgl. MwSt.
2. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
3. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar.
4. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurück gegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
Die Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Stück und Tag betragen 1,50 Euro.
5. Für beschädigte oder nicht zurück gegebene Bildvorlagen ist Schadenersatz zu leisten. Die jeweiligen Beträge und Staffelung pro Bild geltend als vereinbart, ohne daß die Foto-Agentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bzw. Verwender bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadenersatzansprüche und Blockierungskosten bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall desVerlustes/derZerstörung vorbehalten.
Uns, vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
Der pauschalierte Schadenersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust beträgt:
- leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt: 300,00 Euro zuzgl. MwSt.
- starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt: 600,00 Euro zuzgl. MwSt.
- Verlust/Zerstörung: 1.100,00 Euro zuzgl. MwSt.
6. Für unser Bildmaterial gilt: ALL RIGHTS RESERVED
Keine Veröffentlichungen erlaubt auf Facebook, Twitter, Instagram oder andere Soziale Medien.
Honorar und Belegexemplar an babiradpicture-abp
VI.
1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt der Rechnung zahlbar.
2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
3. Erfüllungsort ist für beide Teile München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig vereinbar, ausschließlich München.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird durch diesen Umstand die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dem mit dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwa sich offenbarende Lücken dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen.